Veranstaltung vor Ort // 1. Person 125,- € zzgl. MwSt. // 85,- € zzgl. MwSt. jede weitere Person // inkl. Mittagssnack und Softgetränke // Anmeldeschluss 27. Februar 2026
Was tun, wenn's brennt?
Im Ernstfall zählt jede Sekunde – auch Zahnarztpraxen sind verpflichtet, ausgebildete Brandschutzhelfer zu benennen.
Unsere praxisnahe Schulung mit Zertifizierung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer vermittelt wichtiges Wissen und Handlungssicherheit.
Jetzt anmelden – für ein geübtes Team und mehr Sicherheit in Ihrer Praxis!
Theorietische (ca. 3 Stunden) + praktische (ca. 2 Stunden) Ausbildung mit Demonstrationen und praktischen Löschübungen inkl. Seminarunterlagen (Handout), als Booklet.
Empfohlen: Auffrischung alle 3-5 Jahre mit Benennung des Brandschutzhelfers (schriftliche Dokumentation QM/Arbeitsschutz)
Wie viele Brandschutzhelfer braucht eine Zahnarztpraxis?
Faustregel laut ASA A2.2:
mindestens 5% der Beschäftigten,
das heißt: 1 Brandschutzhelfer reicht bei den meisten Praxen
SINVOLL (aber nicht zwingend) 2 Personen, um Urlaub / Krankheit abzudecken
Der Praxisinhaber kann selbst Brandschutzhelfer sein, wenn er die Schulung absolviert hat.
Wann ist ein Evakuierungshelfer erforderlich?
Oft übernimmt der Brandschutzhelfer gleichzeitig Evakuierungsaufgaben. Evakuierungshelfer werden relevant bei:
mehreren Etagen
sehr großen Praxen / MVZ
vielen Patienten gleichzeitig
mobilitätseingeschränkten Personen